JU-2024-001

Schlagwörter:

Jagdunfall · 2024 · Sachsen · Hayna · Schkeuditz · Landkreis Nordsachsen · Schladitzer See · Treibjagd · unbeteiligte Person angeschossen · Joggerin · Schrotflinte · fahrlässige Körperverletzung · verletzt

Datum des Unfalls: 6. Januar 2024

Ort: Biedermeierstrand am Schladitzer See bei Hayna, einem Ortsteil von Schkeuditz

Bundesland: Sachsen

Art des Unfalls: Unbeteiligte Joggerin durch einen Schuss aus einer fallengelassenen Jagdwaffe getroffen

Betroffene Person: 48-jährige Joggerin

Folgen: Die Frau wurde durch den Schuss verletzt und musste zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Der genaue Schweregrad ihrer Verletzungen wurde nicht veröffentlicht.

Jagdart: Treibjagd

Waffe: Geladene Bockflinte, also eine doppelläufige Schrotflinte mit übereinanderliegenden Läufen

Ursache laut Ermittlungen: Ein 54-jähriger Teilnehmer der Treibjagd ließ seine geladene Bockflinte zu Boden fallen. Dabei lösten sich zwei Schüsse. Einer davon traf die vorbeilaufende Joggerin. Nach den damaligen Erkenntnissen der Polizei handelte es sich um einen Unfall; ermittelt wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. (BILD)

Titel der Veröffentlichung: „Joggerin (48) bei Treibjagd angeschossen“

Quellen:

Primärquelle: Polizeidirektion Leipzig beziehungsweise Polizei Sachsen. Eine eigenständige, heute noch direkt erreichbare Originalmeldung konnte bei der Recherche nicht gefunden werden. Der Pressebericht gibt jedoch konkrete Angaben und Äußerungen der Polizei wieder.

Weitere Quellen:

Zusammenfassung: Eine 48-jährige Frau joggte am 6. Januar 2024 gegen 12.40 Uhr auf einem Weg in der Nähe des Biedermeierstrands am Schladitzer See. In dem Gebiet fand zu dieser Zeit eine Treibjagd statt. Nach Angaben der Polizei hatte ein Verantwortlicher der Jagd der Joggerin ausdrücklich gestattet, den Weg zu betreten. Ein 54-jähriger Jäger ließ kurz darauf seine geladene Bockflinte fallen. Beim Aufprall lösten sich aus der Waffe zwei Schüsse, von denen einer die Frau traf. Die Verletzte wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei nahm Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung auf und ging nach dem damaligen Ermittlungsstand von einem Unfall aus. (BILD)

Weitere Berichterstattung beziehungsweise Nachtrag: Ein späteres Ergebnis des Ermittlungs- oder Strafverfahrens konnte bei der bisherigen Recherche nicht festgestellt werden.

Quellenstatus: Amtlich bestätigter Jagdunfall. Der zugängliche Pressebericht beruht auf Angaben der Polizei; die ursprüngliche Polizeimeldung ist derzeit nicht mehr als eigenständige Primärquelle auffindbar.

Letzte Überprüfung: 15.Juli 2026